Lebensministerium.at - Navigation

 
 

Notfallplanung

Radiologische Notfälle sind zwar sehr selten, aber, wie der katastophale Unfall in Japan deutlich gemacht hat, nicht auszuschließen. Deshalb treffen die Behörden Vorkehrungen, um bei Eintritt eines radiologischen Notfalles möglichst rasch und effizient Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt durchzuführen.

 

  • Um eine rasche Alarmierung der zuständigen Behörden und falls notwendig eine rasche Warnung der Bevölkerung sicherzustellen, wurden internationale Vereinbarungen geschlossen und automatische Alarmierungssysteme installiert, 
  • Strahlenwarnsysteme, die Prognosen über mögliche Auswirkungen von radiologischen Notfällen erstellen und - wie das österreichische Strahlenfrühwarnsystem - permanent die Umwelt auf radioaktive Kontaminationen überwachen, 
  • Information der Bevölkerung über Verhaltensempfehlungen und mögliche Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen,
  • Pläne zur laborgestützten Überwachung der Umwelt auf radioaktive Kontaminationen, wie der Probenahmeplan,
  • Notfallpläne auf Bundes- und auf Landesebene, die konkrete Ablaufpläne für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Ernstfall enthalten,
  • Notfallübungen, um Notfallpläne zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen
  • Rechtliche Grundlagen für eine effiziente Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, wie sie durch das Strahlenschutzgesetz und vor allem durch die 2007 in Kraft getretene Interventionsverordnung gegeben sind.

Aktuelle Beiträge zum Thema