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Klimaschutzgesetz in planmäßiger Umsetzung

Das im Vorjahr beschlossene Klimaschutzgesetz verteilt Rechte und Pflichten in verbindlicher Form auf die Schultern aller Verantwortungsträger in Bund und Ländern.

 

Das Gesetz ist ein klarer Handlungsauftrag an die einzelnen Sektoren, effiziente Maßnahmenbündel zu erarbeiten. Insbesondere im Verkehr, bei der Raumwärme und in der Wirtschaft gibt es Nachholbedarf in punkto CO2 -Einsparung. Die wesentlichen Inhalte des Klimaschutzgesetzes sind, dass je Sektor Emissionshöchstmengen festgelegt sowie Rechte und Pflichten in verbindlicher Form für alle Ebenen festgeschrieben wurden.

 

Komitee erarbeitet Klimaschutzstrategien


Seit dem Beschluss des Nationalrats tagen der eingerichtete Beirat und das zuständige Nationale Klimaschutz Komitee regelmäßig. Bundesländer, Interessenvertretungen und Nicht-Regierungsorganisationen arbeiten in den sechs Arbeitsgruppen mit.

 

Die Arbeitsgruppen haben Ende März ihre Vorschläge abgegeben. Diese gehen nun in ein Beratungsgremium zur Bewertung nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Effekten. Aus diesen Maßnahmen wird bis zum Sommer im Komitee ein Maßnahmenpaket diskutiert.


Als konkrete Maßnahmen werden genannt:

  • Erhöhung der Energieeffizienz
  • stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Raumplanung
  • Mobilitätsmanagement
  • Abfallvermeidung
  • Erweiterung natürlicher Kohlenstoffsenken
  • und ökonomische Anreize für Klimaschutzmaßnahmen

Auf Basis des Klimaschutzgesetzes sollen Bund und Länder künftig auch vereinbaren, wer im Fall der Überschreitung einzuhaltender Emissionslimits die Verantwortung zu tragen hat.

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