Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
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Der Sanierungsscheck 2013 läuft bis 31.12. 2013. Für umfassende Sanierungen sind heuer erstmals Zuschüsse von bis zu 9.300 Euro an Private möglich.
Für umfassende thermische Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden werden Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro vergeben, die mit dem Konjunkturbonus auf 7.000 Euro steigen können. Wer gleichzeitig auf eine umweltfreundliche Heizanlage wie eine Wärmepumpe, eine thermische Solaranlage oder zum Beispiel Pellets- und Hackschnitzel-Heizungen umsteigt, erhält eine zusätzliche Förderung von 2.000 Euro. Neu ist hier auch die Förderung von Nah- und Fernwärmeanschlüssen. Eine weitere Unterstützung für Sanierer ist, dass der Energieausweis erstmals extra pauschal mit 300 Euro gefördert wird. Insgesamt sind so Unterstützungen von bis zu 9.300 Euro möglich, wobei die Förderhöhen mit maximal 20 Prozent der Investitionskosten bzw. 30 Prozent beim Bonus gedeckelt sind.
Bei Teilsanierungen sind abhängig von der Reduktion des Heizwärmebedarfs bis zu 3.000 Euro möglich, die sich mit Konjunkturbonus und Energieausweisförderung auf 4.300 Euro erhöhen können. Die U-Werte der einzelnen Bauteile müssen nicht mehr extra nachgewiesen werden.
In den Förderrichtlinien 2013 wurde zudem erstmals ein neuer Bonus von 500 Euro für Holzfenster verankert. Ebenfalls 500 Euro gibt es bei der Verwendung von Öko-Dämmstoffen. Für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können zusätzlich zu den normalen Zuschüssen 2.000 Euro abgeholt werden. Hier braucht es nur bei
umfassenden Sanierungen einen Energieausweis. Bei Teilsanierungen genügt eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über die "Vertretbarkeit" der Maßnahme.
Neu sind zusätzliche Erleichterungen für Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau. Bisher musste für eine Gesamtsanierung schon bei der Einreichung ein einstimmiger EigentümerInnen-Beschluss oder zumindest ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss vorliegen, um eine Förderung zu erhalten. Diese Beschlüsse können nun bis zum Baubeginn nachgereicht werden.
Dasselbe gilt bei Mietwohnungen für die bei einer Gesamtsanierung notwendige Sanierungsvereinbarung mit allen Mieterinnen. Sollte diese nicht vorliegen, können MieterInnen unabhängig davon beim Fenstertausch von einer Förderung profitieren.
Die Förderung für Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Auszahlungen orientiert sich an der Sanierungsqualität und dem sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Nutzung von Energie.
Private können ihre Förderanträge ab 14. Jänner direkt bei allen Bankfilialen und Bausparkassen einreichen, Unternehmen direkt bei der KPC.
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