Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
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Die Altfahrzeuge-Verordnung ist mit 6. November 2002 in Kraft getreten. Auf Basis der §§ 14, 23 und 36 AWG 2002 werden in dieser Verordnung im Wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rücknahme, Wiederverwendung und Behandlung von Altfahrzeugen sowie die nähere rechtliche Ausgestaltung von Sammel- und Verwertungssystemen in diesem Bereich getroffen.
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