Im Rahmen der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“ hat das Lebensministerium in Kooperation mit dem BMfG einen „Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmittel an soziale Einrichtungen“ herausgegeben.
Eine Vielzahl von sozialen Einrichtungen in Österreich hat es sich zur Aufgabe gemacht, genussfähige Lebensmittel an Menschen weiter zu geben, denen es nicht so gut geht. Oft scheitert die Weitergabe von Lebensmitteln jedoch am fehlenden Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ziel des Leitfadens ist es, entsprechende Informationen zum Thema Weitergabe von für den menschlichen Verzehr geeigneten, aber nicht marktgängigen Lebensmitteln zu geben. Als Zielgruppe sind einerseits Unternehmen angesprochen, die sich vor einer Weitergabe von Lebensmitteln einen Überblick verschaffen möchten, als auch Lebensmittel empfangende Sozialeinrichtungen, welche Unterstützung bei unklaren rechtlichen Fragestellungen benötigen.
Die Koordination der Erstellung des Leitfadens erfolgte durch das Institut für Abfallwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien.
Der Leitfaden steht als Download zur Verfügung.
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