Zur Gründung
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Ressorts stand seit seiner Entstehung im Jahr 1918 die Existenzsicherung des Bauernstandes, der zur Zeit der österreichischen Monarchie immerhin rund drei Viertel der Gesamtbevölkerung umfasste. Besondere agrarpolitische Anliegen waren neben Kultivierung der Viehzucht und der Forstwirtschaft die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Auch heute noch ist die Stärkung des ländlichen Raumes als Rückgrat der Gesellschaft ein grundsätzliches Ziel. Das gilt auch für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und den Verkauf ihrer Produkte auf den nationalen und internationalen Märkten. Das waren schon damals wichtige Inhalte - Themen, die bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben.
Entstehung des k. k. Ackerbauministeriums
Die Erkenntnis, dass eine neue Verwaltungsform für die Landwirtschaft benötigt wurde, war maßgeblich mitbestimmend für die Errichtung des k. k. Ackerbauministeriums im Jahr 1868. Seither besitzt Österreich eine Zentralstelle, die die Belange der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft auf Regierungsebene wahrnimmt und - heute mehr denn je - einer zukunftsweisenden umweltgerechten Agrarpolitik im österreichischen und europäischen Rahmen sicherstellt.
Österreichs Beitritt zur EU
Mit dem Jahresbeginn 1995 brachte der EU-Beitritt Österreichs eine Umstellung auf ein grundlegend neues Agrarsystem mit sich. Stabile ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen waren und sind Voraussetzung für die Weiterentwicklung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Die Sicherstellung dafür ist - nicht anders als vor 130 Jahren - die vorrangige Aufgabe des Ressorts. Nur so gelingt es, für die Menschen des ländlichen Raumes einen Rahmen zu schaffen, in dem sie leben, arbeiten und wirtschaften können. Und damit auch eine Grundlage, durch die sie die vielfältigen Funktionen in der Gesellschaft auch weiterhin wahrnehmen können.
Zusammenführung
Im Jahr 1972 war der Bereich „Umwelt“ erstmals Teil des „Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz“. Ab 1987 erfolgte eine Neuzuordnung der Agenden zum „Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie“, wo das Umweltressort – unterbrochen von einer kurzen Phase der Selbständigkeit zwischen 1995 und 1996 – bis ins Jahr 2000 angegliedert war. Seither sind die Kompetenzen für Boden, Wasser, Luft und intakte Natur im Bundesministerium für Land- und Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft zusammengefasst.


