Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
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Viele Lebensmittel verderben, weil sie falsch aufbewahrt oder vergessen werden. Wer einige einfache Tipps zur richtigen Lagerung beachtet, trägt wesentlich zur Verringerung von Lebensmittelabfällen bei.
Die meisten Produkte verderben, weil sie falsch aufbewahrt oder vergessen werden. Wer einige einfache Tipps zur richtigen Lagerung beachtet, trägt wesentlich zur nachhaltigen Verringerung von Lebensmittelabfällen bei.
Geöffnete Produkte sollten immer rasch aufgebraucht werden. Um sie besser haltbar zu machen, hilft es sie gut abzudecken. Optimal ist das Umfüllen in geschlossene Behälter.
Zusatztipp: Sauberkeit lohnt sich! Den Kühlschrank und die anderen Schränke für Trockenwaren regelmäßig zu reinigen, zahlt sich aus. So werden Schädlinge vermieden, die gelagerte Waren sehr rasch ungenießbar machen können.
Die verschiedenen Kältezonen des Kühlschranks helfen, die unterschiedlichen Lebensmittel länger frisch zu halten. Grundsätzlich gilt: unten ist es am kühlsten – nach oben hin steigt die Temperatur an. Die Kühlschranktür bekommt die größte Wärme ab.
Daher gelten folgende Regeln:
Eine gute Möglichkeit, Lebensmittel – auch Obst und Gemüse – frisch zu halten ist, sie einzufrieren.
Dabei gilt:
Wenn Produkte schon tiefgekühlt gekauft werden, die Kühlkette nach Möglichkeit nicht unterbrechen.
Für Obst gilt grundsätzlich: heimisches Obst mag es eher kühl, während Exoten ungekühlt gelagert länger halten. Gemüse – mit der Ausnahme von Tomaten, Melanzani, Kürbis und Erdäpfeln – hält kühl gelagert besser.
Achtung: Die Ethylen-Falle
Bei Brot und Gebäck muss man sich zu allererst entscheiden: Werde ich das gekaufte Brot oder Gebäck schnell (innerhalb von einem Tag) verzehren oder will ich es länger aufbewahren und daher haltbar machen?
Frisches Brot und Gebäck mag es grundsätzlich luftig – so bleibt es knusprig. Werden die Broteinkäufe bald aufgegessen, lagert man sie am besten in Papier verpackt oder in luftdurchlässiger Plastikverpackung.
Für längere Haltbarkeit ist Brot und Gebäck besser in Brotboxen oder Tongefäßen aufgehoben. Die Kruste bleibt zwar nicht knusprig, das Brot wird so aber vor dem Austrocknen geschützt und ist daher länger genießbar.
Die meisten Menschen verstehen unter dem Mindesthaltbarkeitsdatum fälschlicher Weise ein „Wegwerfdatum“. Tatsächlich garantiert der Hersteller den KonsumentInnen, dass sich Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert des Produkts bis zu diesem Datum bei richtiger Lagerung und solange es ungeöffnet bleibt nicht verändern.
Mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware in der Regel noch lange nicht verdorben. Hier gilt es, seine eigenen Sinne einzusetzen: sehen, riechen, schmecken. Sieht das Produkt noch gut aus, riecht es so, wie es riechen soll und schmeckt es gut, ist es auch nicht verdorben und kann ohne weiteres noch verzehrt werden.
Ist die Verpackung des Produkts einmal geöffnet, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum allerdings ungültig. In diesem Fall können Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hineingelangen und das Lebensmittel verderben.
Bei besonders leicht verderblichen Waren wie Fleisch und Fisch gilt es hingegen, das aufgedruckte Verbrauchsdatum jedenfalls einzuhalten, da sonst die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung droht. Daher ist es bei Fleisch und Fisch besonders wichtig, sie wie empfohlen zu lagern, um sie nicht wegwerfen zu müssen.