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Leistungsabgeltungen und Förderungen

Die Europäische Union bietet für den Weinsektor zahlreiche Beihilfen an.

In Österreich werden die sogenannte Weingartenumstellung (Auspflanzen von Weingärten und Investitionen im Weingarten wie Anlage von Terrassen sowie Errichten von Bewässerungen), die Investitionsförderung (Maßnahmen im Bereich der Kellertechnik) und die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten umgesetzt.


Über diese verschiedenen Maßnahmen geben die Merkblätter detailliert Auskunft.

Nachdem derzeit das Budget der EU für diese Fördermaßnahmen bereits ausgeschöpft ist, können weitere Anträge voraussichtlich erst wieder ab 2014 genehmigt werden.

 

 

Investitionsförderung

 

Mit dem Ziel der Verbesserung der Gesamtleistung eines Betriebes werden zahlreiche Investitionen im Bereich Verarbeitungseinrichtungen, Infrastruktur und Vermarktung gefördert (Rotweinbereitung, Klärungstechnik, Gärungssteuerung, Abfüllung etc.). Die Beihilfe beträgt 40% der Netto-Investitionskosten (ohne Umsatzsteuer). 

 

Weingartenumstellung

 

Mit dem Ziel der Anpassung der Produktion an die Marktnachfrage wird eine Vielzahl von Tätigkeiten im Weingarten gefördert (Neuauspflanung eines Weingartens, Anlage von Terrassen, Errichtung von Bewässerung, Errichtung von Wildschutzzäunen und Netzen, etc.). Die Beihilfe besteht grundsätzlich aus einem Zuschuss zu den Kosten, die im Rahmen der Umstellung anfallen, sowie aus einem Beitrag zur Entschädigung der während der Umstellungsmaßnahme entstehenden Einkommenseinbußen. Für die Auspflanzung eines Weingartens und die Errichtung von Böschungs- und Mauerterrassen ist die Beihilfenhöhe pauschaliert, in allen anderen Fällen richtet sich die Beihilfenhöhe nach den entstandenen Kosten. 

 

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

 

Die Förderung des Absatzes und der Vermarktung von Qualitätsweinen ist ein vorrangiges Ziel der Europäischen Weinmarktordnung. Aus diesem Grund gewährt die Europäische Gemeinschaft einen Zuschuss zu den Kosten für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen auf Drittlandsmärkten. Die Beihilfe beträgt 50% der anerkennbaren Kosten. 

 

Import von Ethylalkohol

 

In Umstetzung der Europäischen Rechtsvorschritften ist für den Import von Ethylalkohol eine Lizenz erforderlich. Die entsprechenden Rechtsbestimmungen sind dem Merkblatt zu entnehmen.