Mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurden die davor in 21 getrennten Grundverordnungen enthaltenen Regelungen für die unterschiedlichen Produkte und Produktgruppen in einer einzigen Verordnung zusammengefasst.
In der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 finden Sie somit gesammelt die Grundregeln für sämtliche Erzeugnisse, die dem Marktordnungsregime unterliegen.
Neben dieser Grundverordnung gibt es für die einzelnen Sektoren in der Regel jeweils ergänzend Rechtsvorschriften der Europäischen Kommission sowie nationale Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen).
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