Mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurden die davor 21 getrennten Grundverordnungen für die unterschiedlichen Produkte und Produktgruppen in einer einzigen Regelung zusammengefasst. In dieser Verordnung finden Sie somit die Grundregeln für sämtliche Erzeugnisse, die dem Marktordnungsregime unterliegen.
Einheitliche GMO - erfasste Produkte
Die von der Verordnung über die einheitliche GMO erfassten Produkte finden Sie in Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. Konkret sind folgende Sektoren umfasst:
Getreide
Reis
Zucker
Trockenfutter
Saatgut
Hopfen
Olivenöl und Tafeloliven
Flachs und Hanf
Obst und Gemüse
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Bananen
Wein
Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
Rohtabak
Rindfleisch
Milch und Milcherzeugnisse
Schweinefleisch
Schaf- und Ziegenfleisch
Eier
Geflügelfleisch
Sonstige Erzeugnisse
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
Bienenzuchterzeugnisse
Seidenraupen
Kartoffeln
Warum eine einheitliche GMO?
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 war es, die Rechtsmaterie der einzelnen Marktorganisationen für den Rechtsanwender übersichtlicher zu gestalten. Es sollte damit als Bestandteil der Strategie von Lissabon mehr Transparenz geschaffen werden.
Denn vor Schaffung der Verordnung über die einheitliche GMO war der Rechtsbereich zersplittert, da für jedes einzelne Produkt eine eigene Grundverordnung, die oft von weiteren Ratsverordnungen begleitet wurde, existierte.
Durch die Zusammenfassung dieser Regelungen (mit der auch eine technische Vereinfachung einher ging) in einer einzigen Verordnung konnten zahlreiche Verordnungen aufgehoben werden, sodass - insgesamt betrachtet - mehr Übersichtlichkeit über den Rechtsbereich gewährleistet sein sollte.
Angesichts des Umfangs der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, die mehr als 300 Artikel und mehr als 30 Anhänge umfasst, wird die Übersichtlichkeit von Rechtsanwendern bisweilen kritisch beurteilt.



