Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich
E-Mail: service@lebensministerium.at
Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Leistungen.
Eine Förderung erfolgt nur in der Startphase.
Als Startphase gilt ein Zeitraum bis zu 3 Jahren ab Genehmigung des Vorhabens. In besonders begründeten Fällen kann dieser Zeitraum nach Maßgabe der Schwierigkeit und der agrar- und regionalpolitischen Bedeutung um ein Jahr ausgedehnt werden.
Das Ausmaß des Bundeszuschusses ist jährlich zu bemessen. Die Bemessung hat unter Berücksichtigung des Charakters der Förderung als Startförderung zu erfolgen.
Das Vorhaben muss von allgemeinem Interesse für den betreffenden Wirtschaftszweig oder Teilsektor sein.
Die Vorlage eines Berichtes über den Stand der Vorhabensarbeiten hat jährlich zu erfolgen. Darüber hinaus ist für das laufende Jahr ein Arbeitsprogramm vorzulegen.
Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Endbericht zu erstellen, in dem auch auf den Grad der Zielerreichung Bedacht zu nehmen ist.
Es sind Informationen über die Durchführung der Vorhabensarbeiten und deren Zweck sowie – nach Abschluss der Arbeiten – die Ergebnisse im Internet zu veröffentlichen.
Wenn Personal der Landwirtschaftskammern oder vom BMLFUW mitfinanzierte land- und forstwirtschaftliche Lehrkräfte bei Aufbau, Leitung oder Überwachung von Vorhaben mitwirken, so kann der diesbezügliche Personalaufwand nicht in die Förderung einbezogen werden.
DI Gerhard Pretterhofer
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung II 9
Stubenring 1
1012 Wien
T: (+43 1) 711 00 - 6810
E: gerhard.pretterhofer@lebensministerium.at