Aktuelle Beiträge zum Thema
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Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln
Die Sonderrichtlinie GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010 gilt für die Durchführung folgender Maßnahmen:
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Beratung und Bildung - Investition
Ziel ist die Verbesserung der räumlichen und technischen Ausstattung von Bildungsstätten zur Aus- und Weiterbildung von Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
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Beratung und Bildung - Personal
Ziel ist die Verbesserung der Qualifikation und der Kompetenzen der bäuerlichen Familien und Unternehmen und der Bewußtseinsbildung hinsichtlich multifunktionaler Leistungen des Sektors.
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Beratung und Bildung - Umsetzung
Ziel ist die Verbesserung der Beratungstätigkeit und die Unterstützung einer geregelten Berufsausbildung sowie von Jugendorganisationen im ländlichen Raum.
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Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung
Ziel ist die Ausrichtung des Angebotes von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten auf die Anforderungen des Marktes, die Stimulierung der Nachfrage und die Stärkung der Direktvermarktung.
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Innovationen
Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Leistungen.
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Landtechnische Maßnahmen
Ziel ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch Kooperation und Auslastungssteigerung von Maschinen, die Verminderung des Reparaturaufwandes und Förderung landtechnischer Kenntnisse.
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Konsolidierung verschuldeter Betriebe
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wieder herzustellen.
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Formulare zu den nationalen Begleitmaßnahmen
Zur Abwicklung dieser Maßnahmen stehen von der Antragstellung bis zur Abrechnung entsprechende Formulare zur Verfügung.
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