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Evaluierung

Im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums sind für den Prozess des Monitorings und der Evaluierung explizite Vorgaben enthalten.

 

Die Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums der Mitgliedstaaten werden

  • einer Ex-ante Bewertung (2007),
  • einer Halbzeitbewertung (2010) und
  • einer Ex-post Bewertung (2015) unterzogen.

Als Teil der Ex-ante Bewertung wurde eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Zusätzlich wird der Europäischen Kommission im Rahmen der „ongoing-evalution“ ein jährlicher Bericht über die Evaluierungsaktivitäten vorgelegt.
 

Die Evaluierung der Ländlichen Entwicklung stellt Informationen zur Durchführung und Auswirkung der kofinanzierten Programme zur Verfügung. Ihre Ziele sind einerseits, Rechenschaft zu legen und die Transparenz für die Behörden und die Öffentlichkeit zu verbessern und anderseits, die Durchführung der Programme im Hinblick auf die festgestellten Erfordernisse zu verbessern.


Die Evaluierung bewertet die Ergebnisse und Auswirkungen der Programme. Dies erfolgt durch Abschätzung der Effektivität, Effizienz und Wirkungen der Maßnahmen. Sie schafft damit eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung und Neuorientierung der Politik.


Das Schlüsselelement der Evaluierung ist die so genannte Interventionslogik, welche ausgehend von den vorhandenen budgetären Mitteln, über den Output und dem Ergebnis der Maßnahmen zu ihren Wirkungen einen kausalen Zusammenhang herstellt. Somit führt die Interventionslogik zu einer fortlaufenden Abschätzung der Wirkungen sowie den Zielen, die erreicht werden sollen.