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Allgemeine nationale Vorschriften

Regelungen zu Direktzahlungen finden Sie auch in einigen Bundesgesetzen

Kompetenzrechtlich betrachtet handelt es sich beim Themenkomplex Agrarrecht um eine sogenannte Querschnittsmaterie. Das bedeutet, dass die Kompetenz in diesem Bereich zwischen dem Bund und den Ländern aufgesplittet ist. Durch Verfassungsbestimmung wird die Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU dem Bund zugeordnet.

 

Für den Bereich der Direktzahlungen sind folgende Bundesgesetze besonders bedeutend: 

  • Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007
  • Marktordnungs-Überleitungsgesetz
  • AMA-Gesetz 1992
  • Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG

 

Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007

 

Das MOG 2007 enthält die näheren Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung der gemeinsamen  Marktorganisation einschließlich Direktzahlungen in Österreich. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wird als Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle bestimmt, die Abwicklung der Ausfuhrerstattungen erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen - BMF (bzw. die Zahlstelle Ausfuhrerstattung in Salzburg).

 

Soweit das EU-Recht für die Mitgliedstaaten Spielräume oder Optionen vorseiht, ist die in Österreich vorgesehene Vorgangsweise im MOG 2007 festgelegt. Die technische Ausgestaltung des EU-Rechts erfolgt durch Verordnungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

 

Kategorie gemeinsame Marktorganisation:

Für den Bereich der Milchquoten sind nähere Grundsätze festgelegt (z.B. Saldierung von Unter- und Überlieferungen).

 

Kategorie Direktzahlungen:

Im MOG 2007 sind z.B.  das in Österreich angewendete Betriebsprämienmodell, die Einbeziehung weiterer ehemals gekoppelter Zahlungen sowie die Beibehaltung der Mutterkuhprämie und die Einführung der Milchkuhprämie geregelt. 

 

Marktordnungs-Überleitungsgesetz

 

Am 31.7.2007 wurde mit BGBl. I Nr. 55/2007 das Agrarrechtsänderungsgesetz 2007, das unter anderem das Bundesgesetz, mit dem auf Grund des Abschnitts F des Marktordnungsgesetzes 1985 erlassene Verordnungen in Gesetzesrang gehoben werden (Marktordnungs-Überleitungsgesetz), enthält, verlautbart.

 

Mit diesem Gesetz, das im Zusammenhang mit der Erlassung des Marktordnungsgesetzes 2007 (MOG 2007) zu sehen ist, wurden Regeln für die Vollziehung noch offener Fälle betreffend Tierprämien bis 2004, Milchprämien bis 2006 und Ermittlung der einheitlichen Betriebsprämie 2005 vorgesehen. Ebenso bleiben bestimmte, aufgrund des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG) erlassene Verordnungen aus Gründen der Rechtssicherheit noch weiter in Anwendung und wurden deshalb in Gesetzesrang gehoben. 

 
Mit BGBl. I Nr. 72/2008 wurden das MOG 2007 sowie das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert. Weitere Änderungen erfolgten durch das Agrarrechtsänderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 86/2009, sowie das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2010.

 

 

AMA-Gesetz 1992

 

Mit dem AMA-Gesetz 1992 wurde unter der Bezeichnung "Agrarmarkt Austria" (AMA) eine juristische Person öffentlichen Rechts eingerichtet.

Mit Verfassungsbestimmung wurde normiert, dass Aufgaben, die der AMA durch Bundesgesetz oder Verordnung übertragen wurden, von der AMA unmittelbar als Bundesbehörde vollzogen werden können.
 
 

Aufgaben der AMA sind insbesondere

  • die Abwicklung der Förderungsverwaltung im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (Zahlstelle)
  • die Abwicklung des Agrarmarketings
  • die zentrale Markt- und Preisberichterstattung

Im AMA-Gesetz sind die Organe, Regelungen über die Aufbringung von Beiträgen zur Förderung des Agrarmarketings sowie die anzuwendenden Verfahrensvorschriften enthalten.

Sie finden hier auch die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Aufgaben des Agrarmarketings durch die AMA-Marketing-GmbH. 

 

 

Landwirtschaftsgesetz - LWG

 

Im Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG) werden unter anderem die Ziele der Agrarpolitik sowie die Finanzierung von Föderungsmaßnahmen, die eine Finanzierungsteilung zwischen Bund und Ländern vorsieht, normiert.

 

Das LWG ist auch die Rechtsgrundlage für den der Bundesregierung jährlich vorzulegenden "Grünen Bericht", der über die Entwicklung und wirtschaftliche Lage der österreichischen Landwirtschaft im jeweils abgelaufenen Kalenderjahr Auskunft gibt und Empfehlungen der "§ 7 Kommission" (sie besteht auf Vertretern der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien sowie der Sozialpartner) für im Folgejahr erforderliche Maßnahmen enthält.