Alle in einem Mitgliedstaat einem Betriebsinhaber in einem Kalenderjahr zu gewährenden Direktzahlungen, die € 5.000 überschreiten, werden bis 2012 um einen genau festgelegten Prozentsatz gekürzt (=Modulation).
Wie hoch ist die Modulation?
Die Kürzungsprozentsätze wurden für die einzelnen Jahre wie folgt festgelegt:
2005 um 3%
2006 um 4%
2007 und 2008 um jeweils 5%
2009 um 7%
2010 um 8%
2011 um 9%
2012 um 10%.
Die Kürzungen ab dem Jahr 2009 werden für Beträge von über € 300.000 um 4 Prozentpunkte angehoben.
Damit werden schrittweise Gelder aus der sogenannten ersten Säule des EU-Agrarsystems zur zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (= ländliche Entwicklung) verlagert.
Wo finden Sie Unionsrecht betreffend die Modulation?
Die Rechtsvorschriften zur Modulation finden Sie in der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.



