Die Mitgliedstaaten haben für die Abwicklung der Direktzahlungen ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) einzurichten.
Woraus besteht INVEKOS?
Das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem hat - den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 entsprechend - folgende Elemente zu umfassen:
- eine elektronische Datenbank
- ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
- ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen
- Beihilfeanträge
- ein integriertes Kontrollsystem
- ein einheitliches System zur Erfassung jedes Betriebsinhabers, der einen Beihilfeantrag stellt.
Die Regelungen dazu finden Sie im Titel II Kapitel 4 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
Wo finden Sie Unionsrecht betreffend INVEKOS?
Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, der Modulation und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gemäß der genannten Verordnung und mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen im Rahmen der Stützungsregelung für den Weinsektor
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Wo finden Sie nationale Regelungen betreffend INVEKOS?
Die gesetzlichen Regelungen betreffend INVEKOS finden Sie im Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007), BGBl. I Nr. 55/2007.
Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen wurden folgende Verordnungen erlassen:
INVEKOS-CC-V 2010, BGBl II Nr. 492/2009
Sie enthält unter anderem Regelungen zum Sammelantrag, zu Cross Compliance und zu Betriebsübertragungen.
INVEKOS-GIS-V 2009, BGBl. II Nr. 338/2009
Sie enthält unter anderem Regelungen zur Flächenangabe im Sammelantrag und zur Hofkarte.
INVEKOS-GIS-V 2011, BGBl. II Nr. 330/2011
Sie löst die INVEKOS-GIS-V 2009 ab und gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden.



