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Betriebsprämie - Rechtsinfo

Kernstück der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik des Jahres 2003 bildete Umstellung der bisherigen Direktzahlungen auf die Betriebsprämienregelung.

 

Was sind die Kernelemente des neuen Systems?

 

Seit dem Jahr 2005 werden mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik die Direktzahlungen nicht mehr produktionsbezogen sondern in Form der einheitlichen Betriebsprämie (Entkoppelung) bezahlt.

 

Die Gewährung der einheitlichen Betriebsprämie ist jedoch gebunden an die Einhaltung bestimmter Auflagen in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Umwelt- und Tierschutz (CC - cross compliance). Die Flächen müssen auch gepflegt und in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden. 

 

Die einheitliche Betriebsprämie ersetzt die früheren Direktzahlungen im Flächen- und Tierbereich. Lediglich für die Haltung von Mutterkühen wird in Österreich weiterhin die Mutterkuhprämie (gekoppelte Produktion) gewährt.
 

Die einheitliche Betriebsprämie wird in Form von Zahlungsansprüchen, die jeweils in Verbindung mit beihilfefähigem Land zu nutzen sind, unabhängig von der jeweils aktuellen Produktion (mit Ausnahme des Anbaus von Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, die auf mit Zahlungsansprüchen genutzten Flächen nicht zulässig sind). Damit sollen einerseits die Stabilität der Einkommen der Betriebsinhaber gesichert und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft verbessert werden.
 


Wo finden Sie Unionsrecht betreffend Direktzahlungen?

 

 

Die Regelungen des Unionsrechts finden Sie in folgenden Verordnungen:

Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
 
Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß Titel III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

 

Verordnung (EG) Nr. 1121/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe nach den Titeln IV un V der Verordnung 

 
Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, der Modulation und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gemäß der genannten Verordnung und mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen im Rahmen der Stützungsregelung für den Weinsektor 

 

 

Wo finden Sie nationale Regelungen betreffend Direktzahlungen?

 

 

Die gesetzlichen Regelungen betreffend Direktzahlungen finden Sie im Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgestz 2007 - MOG 2007) sowie im Marktordnungs-Überleitungsgesetz, beide BGBl. I Nr. 55/2007.

 

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen wurden folgende Verordnungen erlassen:

 

Direktzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2009

Sie enthält unter anderem Regelungen zur einheitlichen Betriebsprämie, zur Mutterkuh- und Milchkuhprämie, zu Mutterkuhquoten sowie Übergangsbestimmungen für Energiepflanzen.

 

INVEKOS-CC-V 2010, BGBl II Nr. 492/2009
Sie enthält unter anderem Regelungen zum Sammelantrag, zu Cross Compliance und zu Betriebsübertragungen.


INVEKOS-GIS-V 2009, BGBl. II Nr. 338/2009

Sie enthält unter anderem Regelungen zur Flächenangabe im Sammelantrag und zur Hofkarte.

 

INVEKOS-GIS-V 2011, BGBl. II Nr. 330/2011

Sie löst die INVEKOS-GIS-V 2009 ab und gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden.

 


Literaturhinweis

 

 

Eine Darstellung des Systems der Einheitlichen Betriebsprämie finden Sie unter anderem in
 

  • Norer (Hrsg), Handbuch des Agrarrechts, Springer-Verlag 2005

 

bzw. zur Situation verpachteter Flächen
 

  • Norer, Pachtflächen und Einheitliche Betriebsprämie: Wem gehören die Zahlungsansprüche? Agrarische Rundschau 2/2006, 34ff,

wo auch zahlreiche weitere Quellen zitiert werden.