Aktuelle Beiträge zum Thema
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Wann ist das Betreten eines Waldes erlaubt oder verboten?
Rund 48 Prozent der österreichischen Staatsfläche sind Wald. Darf nun jedermann jeden Wald wann auch immer es ihm beliebt betreten, auf Waldwegen wandern bzw. den Wald durchqueren?
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Ist das Pilze- und Beerensammeln im Wald erlaubt?
Pilze, Beeren und sonstiges Waldobst (z.B. Edelkastanien) stehen grundsätzlich im Eigentum des Waldeigentümers.
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Ist das Radfahren oder Mountainbiken im Wald erlaubt?
Im Forstgesetz 1975 wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Fahren und Reiten im Wald sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters gestattet.
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Darf man im Wald Reiten?
Eine über das Betreten und Aufhalten zu Erholungszwecken hinausgehende Benutzung, wie das Reiten, aber auch das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, oder Befahren bedarf einer Zustimmung.
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Darf man im Wald lagern, zelten oder wohnen?
Die Benützung des Waldes zum Lagern über Nacht bei Dunkelheit, zum Zelten bzw. Campieren ohne Zustimmung des Waldeigentümers oder Forststraßenerhalters ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
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Ist das Sammeln und Aneignen von Klaubholz im Wald erlaubt?
Viele Personen fragen sich, warum man Brennholz kaufen muss, obwohl im Wald abgefallene Äste, sonstiges Bruchholz und Holzreste nach Fällungen vorhanden sind?
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Ist das Feueranzünden im Wald gestattet?
Darf man im Wald ein Lagerfeuer errichten? Wer darf eigentlich im Wald ein Feuer anzünden und unterhalten und was ist dabei zu beachten?
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Ist das Schifahren (Snowboarden) und Langlaufen im Wald erlaubt?
Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen (z. B. Seilbahnen) nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet.
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