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Seit 2004 wird in Österreich nur noch thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelter Abfall deponiert.
Foto: BMLFUW/UBA/Gröger

Deponieverordnung 2008

Mit BGBl. II Nr. 39/2008 wurde die neue Verordnung über Deponien (Deponieverordnung 2008) kundgemacht.
 

Anlass für die Neufassung der Verordnung aus 1996 ist die Umsetzung der EG-Deponierichtlinie und der Deponieentscheidung, die eine Anpassung der österreichischen Rechtsvorschriften notwendig machte. Die Neuerungen betreffen vor allem das Abfallannahmeverfahren und Anpassungen bei den finanziellen Sicherstellungen der Deponien. Das Verbot der Ablagerung organischer, reaktiver Abfälle – das Kernstück der alten Deponieverordnung – bleibt ebenso bestehen wie die Grundanforderungen an die Deponietechnik und den Grundwasserschutz. Im Sinne der e-Government- und Verwaltungsoffensive der Bundesregierung wird das erforderliche Melde- und Berichtswesen schrittweise in das elektronische Datenmanagement (EDM) des Lebensministeriums integriert.

Die Verordnung ist mit 1. März 2008 in Kraft getreten, für bestehende Deponien gibt es gestaffelte Übergangsfristen.

Die Deponieverordnung wurde in Hinblick auf die Bestimmungen über die Sicherstellung mit
BGBl. II Nr. 178/2010 novelliert. Die Novelle tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.
 
 

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23.06.2010,