Abfallverbrennungsverordnung (AVV)
Hier finden Sie die Abfallverbrennungsverordnung idgF 2010 samt Novelle 2010 BGBl. II Nr. 476/2010.
Abfallverbrennungsverordnung - AVV:
Die Verordnung über die Verbrennung von Abfällen (Abfallverbrennungsverordnung - AVV) ist eine vom BMLFUW und vom BMWA gemeinsam erlassene Verordnung. Sie stützt sich auf Abfall-, Gewerbe- und Wasserrecht sowie auf das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und schafft einheitliche Standards für alle Anlagen, die Abfälle einsetzen. Sie gilt - ohne Mengenschwelle - für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, die in Allein- oder Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden. Sie beinhaltet den Stand der Technik für die thermische Behandlung von Abfällen.
Mit der AVV-Novelle 2007 erfolgte die Umstellung der Emissionserklärungen von (Mit)Verbrennungsanlagen ab einem Abfalleinsatz von zwei Tonnen pro Stunde auf das elektronische Datenmanagement. Die jährlichen Emissionserklärungen werden von den Verpflichteten direkt im Wege des Registers gemäß § 22 AWG 2002 übermittelt.
Die AVV-Novelle 2010 legte Inputkriterien für Abfälle, die in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden, sowie das Abfallende von Ersatzbrennstoffen fest. Dies wird durch Festlegung von Inputgrenzwerten für Abfälle, die in Anlagen zur Zementerzeugung, Kraftwerksanlagen oder sonstigen Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden, sowie von Voraussetzungen für Ersatzbrennstoffprodukte aus Holzabfällen oder sonstigen Ersatzbrennstoffen erreicht. Ergänzt werden diese Vorgaben durch Regelungen für Probenahme, Analyse, Dokumentation und Meldepflichten. Darüber hinaus wurde eine Aktualisierung von Standards (zB ÖNORMEN) durchgeführt.
Downloads
Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF (PDF 379,63 kB )
AVV-Novelle 2010, BGBl. II Nr. 476/2010 (PDF 415,07 kB )
Altölverordnung 2002 idgF (PDF 21,01 kB )
Erläuterungen (PDF 230,61 kB )
12.09.2011, Lebensministerium VI/2

