Das UVP-Gesetz 2000/Liste der anerkannten Umweltorganisationen
Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit, (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idgF, hat das Ziel, mögliche Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt noch vor Verwirklichung des Projektes in einer umfassenden und integrativen Weise zu prüfen.
Und im Sinne des Vorsorgeprinzips mögliche negative Auswirkungen zu verhindern oder zu verringern. Dies soll unter möglichst frühzeitiger Einbindung der betroffenen BürgerInnen erfolgen. Die zu schützenden Güter sind Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und Klima, die Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter. Das UVP-G 2000 setzt die UVP-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften um und integriert darüber hinaus die UVP in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren.Eine Übersicht über laufende oder abgeschlossene UVP-Verfahren finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.
Eine Umweltorganisation ist ein Verein oder eine Stiftung, der/die sich vorrangig dem Umweltschutz widmet, gemeinnützig (also nicht gewinnorientiert) arbeitet und seit mindestens drei Jahren vor Antragstellung tätig ist. Auf Antrag der Umweltorganisation stellt die Bundesministerin/der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Bescheid fest, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind und in welchen Bundesländern die Umweltorganisation Parteirechte ausüben kann (= Anerkennung).
Nachfolgend finden sie die aktuelle Liste der anerkannten Umweltorganisationen.
Downloads
Liste anerkannter Umweltorganisationen (PDF 168,09 kB )
Antragsformular zur Anerkennung von Umweltorganisationen (DOT 38 kB )
Erläuterungen zum Antragsformular (PDF 163,23 kB )
BGBl. I Nr. 87/2009 (PDF 143,19 kB )
konsolidierte Fassung, Stand: September 09 (PDF 360,46 kB )
abteilung.51@lebensministerium.at
25.10.2011,

