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Altlastensanierungsgesetz

Altlastensicherung und –sanierung

 
Das seit 1989 bestehende Bundesgesetz zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (Altlastensanierungsgesetz - ALSAG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung sowie Finanzierung und Durchführung der Sicherung und Sanierung von Altlasten in Österreich.

Die letzte Änderung erfolgte mit dem Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 15/2011.

Anbei finden Sie als pdf-Dokument die derzeit geltende Fassung.
 

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01.04.2011, Lebensministerium VI/2