Wasserrahmenrichtlinie, Wasserwirtschaft, WRRL
Seit mehr einigen Jahren werden innerhalb der Europäischen Union heftige Debatten über die künftige Wasserpolitik geführt.
Jetzt hat sich das Europäische Parlament und der Ministerrat auf den endgültigen Text der Wasserrahmenrichtlinie geeinigt, was für die europäische Wasserwirtschaft ein Startsignal für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Gewässer, wie sie von Österreich schon sehr lang forciert werden, bedeuten soll. Mit dem formalen Beschluss dieser inhaltlichen Einigung ist in Kürze zu rechnen.Die Europäische Union steht vor der vollständigen Neuausrichtung ihrer Wasser- und Gewässerschutzpolitik. Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen neue Emissions-, Qualitäts- und Überwachungsstandards gesetzt und europaweit ein hoher Level in der Wasserwirtschaft verwirklicht werden. Hauptziele der Wasserrahmenrichtlinie werden sein:
- Ausdehnung des Gewässerschutzes auf alle Gewässer (Grundwässer - Oberflächengewässer - Küstengewässer)
- Erreichung/Erhaltung eines "guten Zustandes"
- Bewirtschaftung der Gewässer auf Grundlage von Flusseinzugsgebieten
- Kombinierter Ansatz von Emissions- und Immissionskriterien
- Kostendeckende Preise
- Stärkere Einbindung der Bürger/innen in Planungs- und Entscheidungsprozesse
- Straffung der Gesetzgebung.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie enthält damit eine Fülle von Vorgaben und Regelungen, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sein werden. Viele dieser Vorgaben und Regelungen sind in Österreich bereits lang geübte Praxis, so dass hierfür nur kleinere Anpassungen vorzunehmen sein werden.
Beispiele für derartige bereits umgesetzte Regelungen sind u.a. die bestehenden Bewilligungspflichten für Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen, die zentrale Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erteilung wasserrechtlicher Bewilligungen, die Kontrolle von Wassermenge und Wassergüte über ein staatliches Monitoringnetz, der besondere Schutz von Trinkwasserentnahmen etc. Dennoch ergeben sich auch für Österreich einige Neuerungen, die die bestehenden föderalen Strukturen vor besondere Herausforderungen stellen. Neue Arbeitsbereiche resultieren insbesondere aus der Notwendigkeit, den in der Richtlinie als Ziel vorgegebenen guten (ökologischen) Zustand für Oberflächengewässer konkret mit Leben zu füllen sowie der Verpflichtung zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für die Flusseinzugsgebiete.
Die nationale Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird insbesondere für die Verwaltung und hier wieder für die wasserwirtschaftliche Planung Umstellungen aber auch fachliche Herausforderungen bringen.
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Amtsblatt englisch (PDF 867 kB )
12.11.2008, Lebensministerium VII/2

