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Reine Gewässer, gute Nachbarn.
Foto: Konrad Stan...

Grenzgewässerkommissionen - wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarn

Österreich hat mit seinen Nachbarstaaten "Gewässerverträge" abgeschlossen.  Diese regeln die wasserwirtschaftlichen Beziehungen. Die eigentliche Arbeit erfolgt in bilateralen bzw. multilateralen Gewässerkommissionen sowie auf Ebene der örtlichen wasserwirtschaftliche Dienststellen.

Die Tradition der wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit reicht oft schon Jahrhunderte zurück und war zuerst von den Ansprüchen der Flößerei und des Hochwasserschutzes sowie der Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen geprägt. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts traten verstärkt die Aspekte der Gewässergüte in den Vordergrund. Damit waren nicht örtlichen Eingriffe unmittelbar an der Staatsgrenze sondern auch weit im Hinterland mit den Nachbarstaaten abzustimmen.
 
In praktischer Hinsicht wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Ebene des Bundes von zwei Ministerien geleitet:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft


  • Tschechische Republik (Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission)
  • Ungarn (Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission
  • Slowenien (Ständige Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau)
  • Schweiz (Österreichisch-Schweizerische Innkommission, Gemeinsame Rheinregulierung)
  • Deutschland (Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag)
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

  • Slowakei (Wasserstraße March, Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission).

Weiters besteht eine enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeiten, in dessen Aufgabenbereich die Staatsgrenzen (Grenzkommissionen) fallen.
 
Staatsgrenze - festgelegt in Urkunden.
Foto: Konrad Stania
 
 
 

 Viele wasserwirtschaftliche Fragen lassen sich jedoch am besten bei örtlicher Kenntnis der Angelegenheit lösen. Somit bestehen auch intensive Kontakte mit den Nachbarstaaten auf Ebene der örtlichen wasserwirtschaftlichen Dienststellen. Dies umfasst die Wasserrechtsbehörden ebenso wie die mit der Gewässerbetreuung betrauten Organisationseinheiten.

20.07.2011,