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Weinbau in der Steiermark
Foto: BMLFUW

Weingesetz 2009

Am 17.11.2009 wurde mit BGBl. I Nr. 111/2009 das Weingesetz 2009 kundgemacht. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Weingesetz 1999, BGBl. I Nr. 141/1999, mit Ausnahme der Verfassungsbestimmung des
§ 29, außer Kraft.

Es ist zu beachten, dass Verordnungen, die auf Grund des Weingesetzes 1985 oder des Weingesetzes 1999 erlassen wurden, so lange in Kraft bleiben, bis die ihren Gegenstand regelnden Verordnungen auf Grund des Weingesetzes 2009 in Wirksamkeit treten.

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16.06.2010, Lebensministerium I/2