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Forstgesetz 1975
Hier finden Sie das Forstgesetz 1975 in der aktuellen Fassung, BGBl.I Nr. 55/2007, sowie die konsolidierten Fassungen des Forstgesetzes infolge der Novellen 2002, 2003, 2004 und 2005. > mehr + Downloads zu: Forstgesetz 1975
09.10.2007,
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Forstgesetz-Novelle 2007
Die im AgrarRÄG 2007, BGBl. I Nr. 55/2007, enthaltene Novelle zum ForstG dient im wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Hinblick auf die im ForstG geregelten Forstberufe Forstwirt, Forstassistent, Förster, Forstadjunkt und Forstwart. > mehr + Downloads zu: Forstgesetz-Novelle 2007
09.10.2007,
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Sonstige Novellen zum Forstgesetz
Die umfangreichste Änderung seit dem Inkrafttreten des Forstgesetzes 1975 erfolgte durch die Forstgesetznovelle 2002, BGBl. I Nr. 59/2002. Natürlich enthält die Novelle auch eine Reihe von technischen Anpassungen und Verbesserungen im Detail, die insbesondere den Zweck verfolgen, > mehr + Downloads zu: Sonstige Novellen zum Forstgesetz
09.10.2007,
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Verordnungen nach dem Forstgesetz
Nachstehend finden Sie die aktuelle Version sämtlicher aufgrund des Forstgesetzes erlassenen Verordnungen:
28.03.2007,
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Forstassistenten-Ausbildungsverordnung
Mit der Forstgesetz-Änderung 2005 (Art. 11 des Agrarrechsänderungsgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 87/2005) wurde in § 105 Abs. 1 die Ausbildung zum Forstorgan „Forstassistent“ an die nunmehr an der Universität für Bodenkultur Wien eingerichteten Studien angepasst. > mehr + Downloads zu: Forstassistenten-Ausbildungsverordnung
22.10.2008,
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Forstliche Staatsprüfungsverordnung
Mit dieser mit 1. April 2007 in Kraft getretenen Verordnung wurde die Forstliche Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst (höherer Forstdienst bzw. Försterdienst) an die Erfordernisse, die in der Praxis bei der Leitung eines Forstbetriebs an Forstorgane gestellt werden, angepasst. > mehr + Downloads zu: Forstliche Staatsprüfungsverordnung
22.10.2008,
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Forstliche Kennzeichnungsverordnung
Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Kennzeichnung von Benützungsbeschränkungen im Wald. > mehr + Downloads zu: Forstliche Kennzeichnungsverordnung
22.10.2008,
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Verordnung über die Gefahrenzonenpläne
In der gemäß den §§ 8 und 11 ForstG erlassenen Verordnung über die Gefahrenzonenpläne finden sich nährere Regelungen über Inhalt, Form und Ausgestaltung von Gefahrenzonenplänen. > mehr + Downloads zu: Verordnung über die Gefahrenzonenpläne
22.10.2008,
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Verordnung über den Bundeszuschuss zur Waldbrandversicherung
Versicherungsunternehmen, die in Österreich Waldbrandversicherungen anbieten, kann auf Grundlage dieser Verordnung ein Zuschuss von 25 % der Waldbrandversicherungsprämie gewährt werden. Die entsprechenden Voraussetzungen, Verpflichtungen und Bedingungen ergeben sich aus der Verordnung. > mehr + Downloads zu: Verordnung über den Bundeszuschuss zur Waldbrandversicherung
22.10.2008,
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Schutzwaldverordnung
Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der Behandlung und Nutzung der Schutzwälder. > mehr + Downloads zu: Schutzwaldverordnung
05.11.2008,
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Verordnung über den Waldentwicklungsplan
Nähere Vorschriften über den Inhalt sowie die Form und Ausgestaltung des Waldentwicklungsplanes finden sich in dieser Verordnung. > mehr + Downloads zu: Verordnung über den Waldentwicklungsplan
05.11.2008,
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Verordnung über raschwüchsige Baumarten
Mit dieser Verodnung werden jene Baumarten festgelegt, die als raschwüchsig gelten > mehr + Downloads zu: Verordnung über raschwüchsige Baumarten
23.10.2008,
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Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen
Gegenstand dieser Verordnung sind die Bezeichnung der die forstsschädliche Luftverunreinigung bewirkenden Stoffe (Emissionsstoffe),
> mehr + Downloads zu: Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen27.03.2007,
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Forstschutzverordnung
Diese Verordnung enthält ergänzend zu den forstgesetzlichen Bestimmungen über den Schutz vor Forstschädlingen (§§ 43 ff. ForstG) nähere Anordnungen über alle für eine Vorbeugung oder Verhinderung einer gefahrdrohenden Forstschädlingsvermehrung geeigneten und erforderlichen Maßnahmen. > mehr + Downloads zu: Forstschutzverordnung
22.10.2008,
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Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung
Hier wird für einzelne Baumarten eine von der in § 4 Abs. 1 Z 2 ForstG normierten Bewuchshöhe von mindestens 3 m abweichende Bewuchshöhe > mehr + Downloads zu: Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung
22.10.2008,



